Magazin

Neue CE-Richtlinien seit April 2016

Neue CE-Richtlinien seit April 2016

Die EU-Kommission hat 2014 acht überarbeitete CE-Richtlinien veröffentlicht (u.a. Niederspannungs- und EMV-Richtlinie). Am 20. April 2016 sind diese neuen Richtlinien in Kraft getreten und müssen von den Wirtschaftsakteuren angewendet werden. Ziel dieser Neuerungen ist u.a. eine Vereinheitlichung der Richtlinien und ein stärkerer Verbraucherschutz.

Die überarbeiteten CE-Richtlinien werden als „Alignment Package“ bezeichnet und sind eine Folge des New Legislative Framework. Mit diesem Konzept von 2008 verfolgt die EU-Kommission das Ziel, europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen für technische Produktanforderungen und Produktsicherheit zu schaffen. Das betrifft u. a. die Marktüberwachung im Europäischen Binnenmarkt sowie die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Beides soll nach einheitlichen Regelungen erfolgen sowie klar und transparent sein. Auch die Bedeutung und Glaubwürdigkeit der CE-Kennzeichnung soll durch diese Maßnahmen verstärkt werden.

Folgende Neuerungen ergeben sich durch die Richtlinien für die Technische Dokumentation:

Die Technische Dokumentation – im Besonderen die Betriebsanleitung – gewinnt an Bedeutung. Sie wird nun durchgehend unter den Pflichten der Wirtschaftsakteure genannt. Die Ausführung der Betriebsanleitung, der Sicherheitsinformationen und aller Kennzeichnungen ist nunmehr besser geregelt: Diese Informationen müssen in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst werden. Zudem müssen die Informationen leicht verständlich, klar und deutlich sein.

Daraus ergibt sich zum einen ein hoher Anspruch an die Erstellung der Dokumentation aber auch an eine entsprechend gute Übersetzung in die Zielsprache.

Unter nachfolgendem Link können Sie alle acht CE-Richtlinien im Detail nachlesen: www.eur-lex.europa.eu

Zurück